Jenseits aller Illusionen, Projektionen & Spekulationen lesen Sie im folgenden kurzen Gastkommentar Gedankensplitter zum „Wiederaufnahmeantrag“ von Gerhard Strate. Dabei geht es nicht um juristische Einzelheiten. Sondern um argumentativ zentrale Gesichtspunkte.
(1) Gewiß war jedem (rechtsstaatlich und logisch) denkenden Menschen nach Lektüre dieses vom Vorsitzenden Landgerichter Otto Brixner diktierten Textes klar, daß da von vorn („Freispruch“) bis hinten (Unterbringungsanordnung; Kostenentscheid) allerhand nicht stimmen konnte: http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
Rechtsanwalt Gerhard Strate hat das jetzt in seiner Kritik unter formalrechtlichen, inhaltlichen und logischen Gesichtspunkten gründlich aufgeklärt:http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf
(2) In Strates 140-Seiten-Dokumentation geht es nicht vordringlich um massive berufsrichterliche und gerichtsgutachterliche Rechtsbrüche wie beim focus im Fokus: http://www.focus.de/panorama/welt/hypo-vereinsbank-gibt-schwarzgeldgeschaefte-zu-gustl-mollath-wirft-richtern-massive-rechtsbeugung-vor_aid_924013.html . (Diese werden derzeit als „Rechtsbeugung“ staatsanwaltlich untersucht. Die Liste enthält 17 Namen – http://www.gustl-for-help.de/download/2013-02-05-StA-BT-an-RA-Schmid.pdf – , darunter auch den des Vorsitzenden Richters und des Gutachters Dr.med. Klaus Leipziger http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pages/html/bayreuth/klinik_forensisch/start.html ).
Strate dokumentiert ausführlich und überzeugend systematische und strategisch geplante Verfahrensmanipulationen vom fehlenden „gesetzlichen Richter“ bis zu fehlender „Gerichtsbestellung“: im Abgleich mit der Verfahrensakte belegt er nicht nur zahlreiche Lügen in der Begründung des Landgerichtsurteils. Strate weist auch und viel grundlegender nach, daß bis heute im strafprozessualen Sinn überhaupt kein „Hauptverfahren“ gegen Gustl Mollath eröffnet worden ist. Das zeigt: es ging im Kern um gar keine Straftaten Gustl Mollaths. Diese wurden ihm nur angehängt, um einen Unterbringungsbeschluß in der Geschlossenen auf Grundlage einer „Gutachten“ genannten folgenschweren Farce zu veranlassen: denn wenn wie vom chefärztlichen Gutachter in der landgerichtlichen Verhandlung behauptet, Mollath wirklich „krank“ gewesen wäre – dann hätte an diesem 8. 8. 2006 gar nicht gegen ihn als öffentlich Angeklagten verhandelt werden dürfen.
(3) Nach meiner so subjektiven wie – möglicherweise – rechtsirrigen Meinung entbehrt das Anti-Mollath-Urteil auch allen „Anschein des Rechts“ – http://duckhome.de/tb/archives/9235-DER-ANSCHEIN-DES-RECHTS.html – genauer: es ist nicht einmal „gesetzliches Unrecht“. Es ist schimmer: was da „Im Namen des Volkes“ am 8. 8. 2006 gesprochen wurde hat überhaupt keine „Rechtsnatur“ (Gustav Radbruch). Und da wüßte ich schon gern, wie das, was da ablief und bis heute gegen Mollath abläuft, angemessen zu bezeichnen ist – fingiertes Recht? Unrechtssprechung? Richterbetrug? Gerichtsschwindel? Volksbetrug „im Namen des Volkes“? Oder was sonst?
(4) Manche meinen, Gustl Mollath, der seit nunmehr zehn langen Jahren um sein Recht kämpft, wäre ein Held. In der Heldenfrage halt ich es lieber mit Bertolt Brecht, der meinte: nur eine verdorbene Gesellschaft braucht Helden.
Im Übrigen muß Mann weder Sinologie studiert haben noch Maoist gewesen sein, um zu wissen: Das Volk und nur das Volk ist die Kraft, die die Geschichte macht.
(5) Aber wie auch immer: wenn die „befasste“ Staatsanwaltschaft Dr. Gerhard Strates Wiederaufnahmeantrag mittragen sollte, dann wird aus der abstrakten Möglichkeit eine konkrete Chance: daß Gustl Mollath im nächsten Monat spätestens zu Ostern auch ohne neue Verhandlung freikommt. So daß Herr Mollath nach einer gewiß nötigen Ruhepause mit weiteren Unterstützern für seine volle Rehabilitation und seine angemessene Entschädigung dann von „draußen“ weiter kämpfen kann.
Bis dahin freilich gilt: Freiheit für Gustl Mollath jetzt / Free Gustl Mollath now …
Richard Albrecht ist „gelernter“ Journalist, extern provomierter und habilitierter Sozialwissenschaftler, lebt seit seiner Beurlaubung als Privatdozent (1989) als Freier Autor & Editor in Bad Münstereifel und war 2002/07 Herausgeber von rechtskultur.de. Unabhängiges online-Magazin für Menschen und Bürgerrechte. Bio-Bibliographie ->http://wissenschaftsakademie.net
@Richard Albrecht
Endlich mal und nicht so juristisch etwas, das es auf den Punkt bringt: Der Strafprozess gegen G. Mollath war eine Farce, alle „Straftaten“ wurden ihm unterstellt und nicht bewiesen, der „Freispruch“ war fingiert und die „Kostenregelung“ ein Hintertreppenwitz. Das war kein rechtsstaatliches, das war ein Unrechtsverfahren. Und hat bis heute „Rechtskraft“.
Ob wirklich die Chance besteht, dass Herr Mollath innerhalb der nächsten Wochen auch ohne dass es einen neuen Prozess gibt, jetzt freikommt? Das ist zu hoffen. Wenn nicht – dann würde sich die bayrische Justiz noch mehr verstricken und „fortzeugend Böses gebähren“.
(Flüchtigkeitsfehler sollten korrigiert werden: (3) nach „vom“ fehlt das Datum,(4) „lange Jahre“)
Wen´s interessieren sollte:
Richard Albrecht sagte am 28. Februar 2013 um 21:43 im Blog von Gabriele Wolff -> http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/28/der-fall-mollath-augsburg-die-blinde-justitia/#comment
„1) Es ist gut, daß Sie sowohl vom „Rosenkrieg“-Muster abgezogen haben, unbeirrt weitermachen und diesen „unerhörten Vorgang“ – wie der Alt-Augsburger Bertolt Brecht diesen widerlogisch-rechtsstaatsfeindlichen Einstellungsbeschluß (26.2.2013) dieser Neu-Augsburger Staatsanwaltschaft http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf genannt hätte – so engagiert wie kundig und en détail kritisieren
2) Meiner ausführlich begründbaren Meinung nach ist Herr Gustl Mollath spätestens seit diesem Datum (26.2.2013) politischer Gefangener der bayrischen Staatsregierung
3) Wenn bis zur Sommerpause die bisher noch minderheitliche Stimmung gegen diese Landesregierung sowohl 3.1. bürgerrechtlich artikuliert als auch 3.2. landespolitisch gebündelt werden kann und 3.3. auch europaweit unterstützt würde – war´s das für diese bayrische Landesregierung, genauer: dann war sie´s mal
4) Freiheit für den politischen Gefangenen Gustl Mollath jetzt – Free the Political Prisoner Gustl Mollath Now
Dr. Richard Albrecht, 280213
http://eingreifendes-denken.net „
Zweiter aktueller Hinweis des Gastkommentators
Im Kapitel zur Behördenmacht / Psychiatrie in Bayern seines gestern erschienenen Buchs „Spinnennetz der Macht“ schreibt der Sachbuchautor Jürgen Roth informierend, veranschaulichend und nicht ohne Empathie für Herrn Mollath zu dessen nun siebenjährigem Schicksal in der Geschlossenen mit Stand Mitte Dezember 2012:
„Doch ohne die kritische Medienberichterstattung und seine Unterstützer wäre Gustl Mollath ohne jede Chance, vielleicht irgendwann ein Leben in Würde führen zu können. Für einen demokratischen Rechtsstaat ist der Fall Mollath jedenfalls eine Schande.“
Jürgen Roth, Spinnennetz der Macht. Wie die politische und wirtschaftliche Elite unser Land zerstört. Berlin: Econ, 2013, 335 Seiten, € 19,99, ISBN 978-3-430-20128-5. Zitat 225-226.
Wir haben keinen Rechtsstaat….
weil unsere Gesellschaftsform nach einer unrealistischen, kindlichen Weltanschauung aufgebaut ist und wir nach diesem Quatsch unser Leben einrichten müssen und diesen Mist finanzieren müssen.
Das müsste grundlegend geändert werden!
Das berücksichtigte Verhalten sowie die uns mit dem Aufbau der Gesellschaft diktierte Weltanschauung „das demokratische Prinzip“ mit der „edlen menschlichen Natur“ (der Herrschenden):
„Der als rechtswissenschaftliches Gutachten ausgearbeitete, schon wegen seines Zeitpunkts für die weitere Geschichte des deutschen Rechtsstaats überaus bedeutsame, damals allerdings auch heftig kritisierte Vortrag Ridders spiegelt ein unrealistisches Menschenbild und ein hierauf beruhendes Rechtsstaatsverständnis wider. Dieses Menschenbild beinhaltet die Vorstellung, wegen der im Grunde edlen menschlichen Natur sei das demokratische Prinzip ausreichend, um den Machtmissbrauch von Herrschenden zu verhindern, weil diese ja verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten.“ (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm ).
Hitler, Stalin, Honecker und andere Führer werden sich auch eingebildet haben und jeder andere Führer (z.Zt. z.B. in Syrien und Nordkorea) wird meinen, dass das von ihm geführte „demokratische Prinzip“ ausreichend ist, weil er und seinesgleichen von edler Natur sind.
Das mehr oder weniger absichtlich übersehene Verhalten ist der Egoismus.
Auswirkungen des Egoismus sind z.B.:
Die angeborene Gruppenaggressivität (vgl. z.B. http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf ) sowie das angeborene Hörigkeits- und Unterjochungsverhalten (auch in Verbindung mit der Xenophobie), vgl. z.B. http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html sowie auch Neid und Missgunst spielen eine Rolle.
Das Ergebnis: Eine Gruppe von Obrigkeiten bemüht sich, den Einzelnen zu unterjochen.
Einige von unzähligen Zeugenaussagen zu den egoistischen Verhaltensweisen, mit denen Menschenrechte ausgehebelt werden:
Einzelnen wir kein Recht gewährt, weil sonst intern (beim Machtapparat) Köpfe rollen müssten (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert…Die jeweiligen die Demokratie sichernden Grundregeln waren und sind unzureichend und haben versagt. Diktatoren, wie Diktatorengemeinschaften, sind, wie die Zeitgeschichte belegt, deshalb auch in solchen angeblichen Demokratien möglich, die ihr wahres Ansinnen jedoch mit einem demokratischen Gewand umgeben…Die Bürger sind aufgerufen, sich am Widerstand gegen die bestehenden und uns erwartenden Verhältnisse zu beteiligen. ( vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ).
Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der Gesetze wird derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts übrig bleibt…. Der Bürger sieht sich mit Methoden konfrontiert, die mit denjenigen eines Polizeistaates zu vergleichen sind…. Die Arroganz der Macht und die menschliche Kälte, die sich in diesen Behörden breit gemacht hat, lässt einen erschaudern…. Neid und Missgunst spielen eine gewichtige Rolle. Die „Neidgenossenschaft Deutschland“ lässt grüßen, Klassenkampf und Krieg gegen die Bürger um jeden Preis…. Sein Recht kann in Deutschland nur derjenige bekommen, der eine große Menge Geld hat…. (vgl. z.B. http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf ).
Einige ehemalige Richter: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann”- http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 .
„Strukturen der Staatskriminalität“ (Fall Mollath)- http://www.mmnews.de/index.php/etc/11503-gustl-mollath-neue-fakten .
Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel- http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 .
Rolf Bossi zeigt anhand seiner spektakulärsten Fälle, wie sich die deutsche Justiz ihr Recht zurechtbeugt. (vgl. z.B http://buch.archinform.net/isbn/3-8218-5609-2.htm und http://www.amazon.de/Halbg%C3%B6tter-Schwarz-Deutschlands-Justiz-Pranger/dp/3821856092 ). Er wurde übrigens zu einer Geldstrafe wegen Justizbeleidigung verurteilt.
Der Nachweis eines (vorsätzlichen) Justizfehlers bedeutet für Richter eine Diffamierung und eine Beleidigung und daher dürfen Justizfehler nicht korrigiert werden… Auch sei es eine Notwendigkeit, dass man keine Grundrechte und Menschenrechte mehr geltend machen kann, wenn man sich über (vorsätzliche) Fehler beschwert und daher damit nicht gehört werden kann. (vgl. z.B. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html und http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=61&t=231388 ).
In diesem Sinne ist bei unseren ‚Staatsdienern‘ auch das von Diktaturen bekannte Verrückterklären und Wegsperren von Beamten- bzw. Justizkritikern beliebt. Beispiele: Gustl Mollath http://www.gustl-for-help.de/ ist schon 7 Jahre weggesperrt, Rüdiger Jung und Rechtsanwalt Claus Plantiko http://www.freegermany.de/claus-plantiko.html, Rechtsanwalt Friedrich Schmidt wurde für 3 Jahre und 4 Monate http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ und andere).
Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
Der Rechtsstaat befindet sich mitten in der Auflösung und was wir bekommen ist noch viel schlimmer als die STASI und die GESTAPO zusammen, so Prof. Albrecht. http://politikforen.net/showthread.php?131970-Die-deutsche-Polizei-l%C3%B6st-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat .
Cesare Beccaria, Zeitgenosse Montesquieu, auch er ein Wegbereiter der Großen Revolution, meinte, es sei besser, einen absolut regierenden Landesherrn zu haben, als wenn der Bürger als Sklave auslegungswütiger Richter einer Vielzahl „kleiner Tyrannen und Unterobrigkeiten“ ausgeliefert sei.
Es wird höchste Zeit, mit der Vielzahl kleiner Tyrannen und der vorgegebenen Weltanschauung, nach der Herrschende von besonders edler Natur sind, aufzuräumen.
Das Volk kann sich nicht auf die auf dem Papier stehende Gewährung von Rechten verlassen, sondern muss sich Rechte über eine Änderung der Gesellschaftsform erkämpfen. Offenbar ist das friedlich nur über das Mehrparteiensystem machbar.
„Wir haben keinen Rechtsstaat….
weil unsere Gesellschaftsform nach einer unrealistischen, kindlichen Weltanschauung aufgebaut ist und wir nach diesem Quatsch unser Leben einrichten müssen und diesen Mist finanzieren müssen.“
=> Das sehen Sie gründlich falsch. Die Machtelite des 3. Reiches glaubte keineswegs bis zum 8. Mai 1945 an den „Endsieg“, die junge Intelligenz der SS z.B. um Walter Schellenberg sah die Niederlage spätestens mit dem Untergang der 6. Armee bei Stalingrad (Ende 42/ Anfang 43) kommen.
Entsprechend entwickelte man Konzepte für das Nachkriegsdeutschland und den lautlosen Machterhalt der Machtelite. Das Wirtschaftssystem der BRD wurde von der SS entwickelt – unter Federführung von Otto Ohlendorf ( nach dem Krieg hingerichtet, weil er vorübergehend eine der Sondereinsatzgruppen in der Sowjetunion befohlen hatte) und Ludwig Erhard (späterer BRD-Wirtschaftsminister und Bundekanzler).
Das pseudodemokratische und pseudorechtsstaatliche System der BRD wurde sehr überlegt so konzipiert, dass es auf den ersten Blick demokratisch und rechtsstaatlich aussieht, aber von einer relativ kleinen Machtelite beliebig beherrscht werden kann.
Ich kann dem „Unrasierten“, bis auf eine Ausnahme, in vollem Umfang zustimmen.
Von richterlicher Willkür über vorsätzlich falsche Gutachten bis hin zu unfähigen „Rechtsbeiständen“ habe ich die gesamte Palette unseres „Rechtsstaates kennenlernen dürfen.
Wer es nicht selbst erlebt hat, kann es natürlich nicht glauben und weil dieser Personenkreis die weit überwiegende Mehrheit der Bundesbürger darstellt, wird sich so schnell an diesen Zuständen nichts ändern.
Auch das „Mehrparteiensystem“ wird nichts zu einer Änderung des Systems beitragen.
Da müßte schon das Wahlrecht grundsätzlich verändert werden.
Es werden sich immer Koalitionen finden, die darauf bedacht sind, ihre eigenen Machtpositionen und „gesellschaftlichen Verknüpfungen“ nicht durch neues Wahlrecht zu gefährden.
Mit viel Glück wird Gustl Mollath vielleicht bald ein freier Mann sein, ein freies Leben wird er nicht führen können.
Die „Rache“ des Gesetzes wird ihn bis an sein Lebensende verfolgen, denn merke:
Politik, Justiz und Wirtschaft lassen sich nicht gerne „vorführen“.
Diskussionsbeitrag
Gestern spät, 8. April 2013, 22:23 http://opablog.net/2013/04/08/beamten-remonstration-und-burger-beschwerde/#comments faßte ich (m)eine Position im Anschluß ans Telepolis-Interview Jürgen Roths („Das Rechtsstaatsprinzip bröckelt gewaltig“: http://www.heise.de/tp/artikel/38/38830/1.html ) und im Rückbezug auf Roths Buch SPINNENNETZ DER MACHT und den Skandal-„Fall Mollath“ so zusammen:
Der „Fall Mollath“ ist kein bayrischer Einzelfall. Er verweist auf harte bundesweite Strukturen. Roth hat in seiner 1:2-These (im ganzdt. Justizapparat gibt´s ´n Drittel gute und zwei Drittel Sch[…]) klar gesagt, was Sache ist: empirisch wird Rechtstaatlichkeit zunehmend fiktiv; da darf ich Roth mal „theoretisch“ fundieren mithilfe der an Freuds „Unbehagen i n der Kultur“ (1930) geschulten Verkehrungsthese: Karneval kann´s nicht mal in Kölle ganzjährig geben. Damit angesprochen das Problemfeld der Typik: ganzdeutsche Justizpraxis ist eben nicht typischerweise Recht. Sondern typischerweise Unrecht. Insofern „Wie im Fall Mollath“. Oder auch: Mollath als Symptom; abschließend zitiere ich, was den Anschein des Rechts(staats) betrifft, Wolfgang Koeppen („Das Treibhaus“ 1953), weil Köppen meiner Erfahrung nach das gegenwärtig-ganzdeutsche Rechtsstaatssydrom treffend beschrieb:
„Er sah die Menschen und er sah, daß sie sich an Illusionen festklammerten, an die sie schon lange nicht mehr glaubten.“
Richard Albrecht, 090413, http://eingreifendes-denken.net