„Befähigung zum Richteramt“ oder schön‘ Gruß aus Absurdistan

Eine Schnurre, kurz (nach)erzählt von Richard Albrecht

Einem Rechtsadvokaten (RA) soll die Zulassung entzogen werden. Auf richterlichen Beschluss hin erfolgt psychiatrische Begutachtung.
Der Gutachter bewertet die wiederholten schriftsätzlichen Äußerungen des RA, er besitze die „Befähigung zum Richteramt“, als Ausdruck einer narzistischen Persönlichkeitsstörung in Form manifester Grandiositätsphantasien.
Jeder Blick in die Bundesrechtanwaltsordnung (BRAO § 4) hätte diesem „Gutachter“ gezeigt: „Zur Rechtsanwaltschaft kann nur zugelassen werden, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat …“1

Richard Albrecht ist „gelernter“ Journalist, extern provomierter und habilitierter Sozialwissenschaftler, lebt seit seiner Beurlaubung als Privatdozent (1989) als Freier Autor & Editor in Bad Münstereifel und war 2002/07 Herausgeber von rechtskultur.de. Unabhängiges online-Magazin für Menschen und Bürgerrechte. Bio-Bibliographie – http://wissenschaftsakademie.net