„Verhältnismäßigkeit? Schtonk!“ dachten sich unsere Arbeitgeber, und die Fachleute vom Arbeitsrecht sekundierten ihnen: „Eine Grenze bei Bagatelldelikten gibt es nicht! Diebstahl ist erstmal Diebstahl“, teilte der Arbeitsrechtler Michael Eckert stern tv mit. „Prinzipiell ist es egal, ob jemand ein Brötchen aus der Auslage, eine Packung Druckerpapier aus dem Lager oder 50 000 Euro aus der Firmenkasse entwende. Entscheidend ist, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fortan gestört ist.“
Damit dürfte seit Montagabend Schluss sein. weiterlesen…