100 Jahre allgemeines Wahlrecht

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„100 Jahre Frauenwahlrecht“ lese ich derzeit überall, und überall wird gefeiert, dass vor 100 Jahren sich die Frauen das Wahlrecht erkämpft hätten. Nun, das ist so nicht ganz richtig. Vor der Weimarer Republik, zu Kaisers Zeiten, war das Wahlrecht nämlich an das Alter (+25), den Stand und das Einkommen geknüpft. Das bedeutete, das zwei Drittel bis drei Viertel aller Männer ebenfalls nicht wählen durften. 1918 haben sich also Frauen und Männer gemeinsam das allgemeine Wahlrecht erstritten. Man muss nicht immer polarisieren, wo es eigentlich nichts zu polarisieren gibt.

Mehr zur durchaus spannenden Geschichte des Wahlrechts, zum Beispiel über den selten erwähnten Zusammenhang zwischen Wahlrecht und Wehrpflicht, findet sich im Alternativlos-Aquarium.