Schlagfluss

Als Friedrich Schiller noch plante, deutscher Professor (in Mainz) zu werden, setzte er auf Unterstützung des neuen Bischofs von Konstanz und Mainz, weil der Arzt Schiller damit rechnete, daß der noch amtierende alte Bischof von Konstanz „längst fort sein sollte“. Der freilich gab nicht so schnell wie erhofft den Löffel ab. So dass Schiller monatelang wartete.
Als die erwartete Todesnachricht, mit der Schiller jeden Tag gerechnet haben soll, nicht eintraf, soll Schiller gesagt haben:

„Das große Übel bei diesen Herren ist, dass sie nichts denken; käme auch nur eine einzige Idee in den Kopf des betagten Bischofs, so würde es die Organisation seines Gehirns nicht aushalten, er müsste plötzlich an einem Schlagfluß dahinfahren.“1

Bekannt ist: Damaliger Bischof war Friedrich Karl Joseph v. Erthal (von 1774-1802), dem Karl Theodor Frhr. v. Dalberg als Bischof (von 1802-1803) folgte. Weniger bekannt ist, daß das von Schiller erkannte „große Übel bei diesen Herren“ bis heute in Ganzdeutschland weiterwirkt;-): Würde in deren Köpfe „auch nur eine einzige Idee“ kommen – so wäre dies ein nachhaltiger Beitrag erstens zum Kampf gegen Erwerbslosigkeit, zweitens zur Sanierung der maroden Staatsfinanzen und drittens zur Hygienisierung sowohl der intellektuellen Kultur als auch der Medienlandschaft in Ganzdeutschland …

Richard Albrecht ist „gelernter“ Journalist, extern provomierter und habilitierter Sozialwissenschaftler, lebt seit seiner Beurlaubung als Privatdozent (1989) als Freier Autor & Editor in Bad Münstereifel und war 2002/07 Herausgeber von rechtskultur.de. Unabhängiges online-Magazin für Menschen und Bürgerrechte. Bio-Bibliographie – http://wissenschaftsakademie.net

 

  1. Zitiert in: Schiller. Ein Lesebuch für unsere Zeit. Aufbau Taschenbuch Verlag, Berlin 1993: 251-252.

Wie im Fall Mollath…

Jenseits aller Illusionen, Projektionen & Spekulationen lesen Sie im folgenden kurzen Gastkommentar Gedankensplitter zum „Wiederaufnahmeantrag“ von Gerhard Strate. Dabei geht es nicht um juristische Einzelheiten. Sondern um argumentativ zentrale Gesichtspunkte.

(1) Gewiß war jedem (rechtsstaatlich und logisch) denkenden Menschen nach Lektüre dieses vom Vorsitzenden Landgerichter Otto Brixner diktierten Textes klar, daß da von vorn („Freispruch“) bis hinten (Unterbringungsanordnung; Kostenentscheid) allerhand nicht stimmen konnte: http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
Rechtsanwalt Gerhard Strate hat das jetzt in seiner Kritik unter formalrechtlichen, inhaltlichen und logischen Gesichtspunkten gründlich aufgeklärt:http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

(2) In Strates 140-Seiten-Dokumentation geht es nicht vordringlich um massive berufsrichterliche und gerichtsgutachterliche Rechtsbrüche wie beim focus im Fokus: http://www.focus.de/panorama/welt/hypo-vereinsbank-gibt-schwarzgeldgeschaefte-zu-gustl-mollath-wirft-richtern-massive-rechtsbeugung-vor_aid_924013.html . (Diese werden derzeit als „Rechtsbeugung“ staatsanwaltlich untersucht. Die Liste enthält 17 Namen – http://www.gustl-for-help.de/download/2013-02-05-StA-BT-an-RA-Schmid.pdf – , darunter auch den des Vorsitzenden Richters und des Gutachters Dr.med. Klaus Leipziger http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pages/html/bayreuth/klinik_forensisch/start.html ).
Strate dokumentiert ausführlich und überzeugend systematische und strategisch geplante Verfahrensmanipulationen vom fehlenden „gesetzlichen Richter“ bis zu fehlender „Gerichtsbestellung“: im Abgleich mit der Verfahrensakte belegt er nicht nur zahlreiche Lügen in der Begründung des Landgerichtsurteils. Strate weist auch und viel grundlegender nach, daß bis heute im strafprozessualen Sinn überhaupt kein „Hauptverfahren“ gegen Gustl Mollath eröffnet worden ist. Das zeigt: es ging im Kern um gar keine Straftaten Gustl Mollaths. Diese wurden ihm nur angehängt, um einen Unterbringungsbeschluß in der Geschlossenen auf Grundlage einer „Gutachten“ genannten folgenschweren Farce zu veranlassen: denn wenn wie vom chefärztlichen Gutachter in der landgerichtlichen Verhandlung behauptet, Mollath wirklich „krank“ gewesen wäre – dann hätte an diesem 8. 8. 2006 gar nicht gegen ihn als öffentlich Angeklagten verhandelt werden dürfen.

(3) Nach meiner so subjektiven wie – möglicherweise – rechtsirrigen Meinung entbehrt das Anti-Mollath-Urteil auch allen „Anschein des Rechts“ – http://duckhome.de/tb/archives/9235-DER-ANSCHEIN-DES-RECHTS.html – genauer: es ist nicht einmal „gesetzliches Unrecht“. Es ist schimmer: was da „Im Namen des Volkes“ am 8. 8. 2006 gesprochen wurde hat überhaupt keine „Rechtsnatur“ (Gustav Radbruch). Und da wüßte ich schon gern, wie das, was da ablief und bis heute gegen Mollath abläuft, angemessen zu bezeichnen ist – fingiertes RechtUnrechtssprechungRichterbetrugGerichtsschwindelVolksbetrug „im Namen des Volkes“? Oder was sonst?

(4) Manche meinen, Gustl Mollath, der seit nunmehr zehn langen Jahren um sein Recht kämpft, wäre ein Held. In der Heldenfrage halt ich es lieber mit Bertolt Brecht, der meinte: nur eine verdorbene Gesellschaft braucht Helden.
Im Übrigen muß Mann weder Sinologie studiert haben noch Maoist gewesen sein, um zu wissen: Das Volk und nur das Volk ist die Kraft, die die Geschichte macht.

(5) Aber wie auch immer: wenn die „befasste“ Staatsanwaltschaft Dr. Gerhard Strates Wiederaufnahmeantrag mittragen sollte, dann wird aus der abstrakten Möglichkeit eine konkrete Chance: daß Gustl Mollath im nächsten Monat spätestens zu Ostern auch ohne neue Verhandlung freikommt. So daß Herr Mollath nach einer gewiß nötigen Ruhepause mit weiteren Unterstützern für seine volle Rehabilitation und seine angemessene Entschädigung dann von „draußen“ weiter kämpfen kann.

Bis dahin freilich gilt: Freiheit für Gustl Mollath jetzt / Free Gustl Mollath now …

Richard Albrecht ist „gelernter“ Journalist, extern provomierter und habilitierter Sozialwissenschaftler, lebt seit seiner Beurlaubung als Privatdozent (1989) als Freier Autor & Editor in Bad Münstereifel und war 2002/07 Herausgeber von rechtskultur.de. Unabhängiges online-Magazin für Menschen und Bürgerrechte. Bio-Bibliographie ->http://wissenschaftsakademie.net

 

Schavan als Symptom

Frau Prof. Schavan darf nun nicht mehr „ihren“ fachpädagogischen Dr.phil.-Titel führen. Soweit klar.

Weiterführende „Fragen über Fragen“:

  • Fr.Sch. hat(te) kein Erstexamen wie Diplom, MA oder Staatsprüfung Lehramt. Welche Amigos sorgten dafür, daß sie überhaupt als Doktorandin zugelassen / angenommen wurde?
  • Fr.Sch.s Text wurde zwei Mal begutachtet. Hatten diese beiden Professoralamigos die damals mit der zweitbesten Note „magna cum laude“ bewertete Arbeit überhaupt gelesen und so gar nichts bemerkt oder konnten sie´s nicht bemerken, weil sie nichts konnten, vielleicht nicht mal wissenschaftlich lesen?
  • Fr.Sch. kann überhaupt nicht wissenschaftlich arbeiten, konnte aber jahrzehntelang glaubhaft vorgeben, sie könnte es. Kennzeichnet dieses Als-Ob-Syndrom nicht einen bestimmten gesellschaftlichen Identitätstyp und veranschaulicht: wenn es diese Typen beiderlei Geschlechts nach „ganz oben“ bringen – handelt es sich dann typischerweise und gemessen an den Möglichkeiten in einem realexistierenden Reservoir an Qualifizierten und Könner/innen nicht um eine im Wortsinn lumpenelitische Negativselektion, auf Deutsch: eine Negatiefstauswahl?

Richard Albrecht ist „gelernter“ Journalist, extern provomierter und habilitierter Sozialwissenschaftler, lebt seit seiner Beurlaubung als Privatdozent (1989) als Freier Autor & Editor in Bad Münstereifel und war 2002/07 Herausgeber von rechtskultur.de. Unabhängiges online-Magazin für Menschen und Bürgerrechte. Bio-Bibliographie -> http://wissenschaftsakademie.net