Foto: Photomacher Michael Förtsch (Own work) [CC-BY-3.0], via Wikimedia Commons
Das Landgericht Regensburg hat das Urteil gefällt:
Gustl Mollath, dessen Fall wir
hier immer wieder angesprochen haben, ist freigesprochen worden. Er hat zu Unrecht siebeneinhalb Jahre in der forensischen Psychiatrie verbracht, und wird für diese Zeit eine (bescheidene) Entschädigung erhalten.
Obwohl er freigesprochen wurde, wird Mollath nicht zufrieden sein. In der Tat wirft das Urteil einige Fragen auf, die man auch als neutraler Prozessbeobachter gern beantwortet hätte. Mollath wurde von den Vorwürfen der Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung freigesprochen, weil ihm die nicht nachgewiesen werden konnten. Im Falle der Körperverletzung an seiner Ehefrau hielt das Gericht ihn für schuldig, konnte aber eine mögliche Schuldunfähigkeit nicht ausschließen und hat Mollath deshalb auch in dieser Sache freigesprochen. Das verwundert: Denn – man möge mich, den juristischen und psychiatrischen Laien korrigieren, wenn ich mich irre – eine mögliche Schuldunfähigkeit gab m. E. Die Aussage von Gutachter Nedopil (der Mollath gegen dessen Willen im Prozess beobachtet hat) nicht her. Und Beweise für die Körperverletzung gibt es nicht: Es gibt nur ein mehr als windiges, mehrfach ausgestelltes Attest und die Zeugenaussagen von Mollaths Ex-Frau und ihrer Freundin (Zeuginnen, die das Gericht in Sachen Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung übrigens NICHT für glaubwürdig hält). Das genügt einem Gericht, einen Menschen für schuldig zu erklären? weiterlesen… →