Nur eine Mietsache

"Alter Raucher" von David Teniers dem Jüngeren  [Public domain], via Wikimedia Commons

„Alter Raucher“ von David Teniers dem Jüngeren [Public domain], via Wikimedia Commons

Gestern hat der Bundesgerichtshof ein Urteil in einer Mietsache gesprochen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dem Düsseldorfer Rentner Friedhelm Adolfs war die Wohnung fristlos gekündigt worden, weil Nachbarn sich durch den aus seiner Wohnung dringenden Geruch nach Zigarettenrauch belästigt fühlten. Herr Adolfs – so hieß es – würde seine Mietwohnung nicht oder nicht ausreichend lüften und seine Aschenbecher nicht rechtzeitig genug leeren, so dass seine Nachbarn durch den Geruch belästigt und gesundheitlich beeinträchtigt werden, hatte der Vermieter angegeben, und das Düsseldorfer Landgericht hatte ihm Recht gegeben.

Der BGH hat dieses Urteil kassiert, aber nicht aus grundsätzlichen Erwägungen, sondern wegen schwerer prozessualer Mängel. Das LG Düsseldorf hat sein Urteil nur auf die Aussage eines »Kronzeugen« gestützt, keine weiteren Zeugen gehört, keinen Ortstermin anberaumt, keine Schadstoffmessung veranlasst usw. usf. Dass es in Düsseldorf Richter gibt, die einem Menschen das Dach über dem Kopf wegnehmen wollen, ohne sich auch nur annähernd über den Sachverhalt zu informieren, ist der eigentliche Skandal.

Wie die aus zahlreichen Kommentarspalten des Internet bekannten militanten Nichtraucher versuchten und versuchen, beide Urteile für ihr menschenfeindliches Intoleranz-Getrommel zu benutzen, ist allerdings ekelerregender als ein seit Wochen ungeleerter Aschenbecher. Wenn es nur darum ginge, aus dem durch die geschlossene Wohnungstür errochenem Tabakrauch eine gesundheitliche Gefährdung herbei zu halluzinieren, könnte man ja noch müde abwinken: Wenn man über eine belebte Düsseldorfer Straße geht, atmet man mit Sicherheit mehr Schadstoffe ein als im Flur vor Herrn Adolfs Wohnung.

Aber die Mentalität, die hinter der Ausgrenzung des rauchenden Rentners steht, erschreckt: der ungebrochene Wille, anderen Menschen vorzuschreiben, was sie in den eigenen vier Wänden zu tun und zu lassen haben. Dieser Spaß an der Vorschrift würde beim Verbot des Tabakgenusses nicht haltmachen. Kochen (riecht man im Flur), Sex und die Programm- bzw. Filmauswahl beim Fernsehabend (hört man beides im Flur, notfalls Stethoskop an die Tür legen) bieten allein schon ein weites Betätigungsfeld für Moral- und Gesundheitsapostel. Die irgendwann auch vor der Gretchenfrage (»Nun sag, wie hast du‘s mit der Religion?«) nicht mehr zurückschrecken und anfangen werden, sich vor möglichen Gefahren zu ängstigen, die sich aus der Religion eines Mitmieters ergeben könnten.

Darum ging es – egal was die nichtrauchende Kommentar-Guerilla vor sich hin wettert – in dem BGH-Urteil nicht. Da ging es nur um eine Mietsache. Dass man in den eigenen vier Wänden machen kann, was man will, sollte eine Selbstverständlichkeit sein, die nicht vor Gericht verhandelt werden muss.

Disclaimer: Der Autor dieses Artikels hat vor dreizehn Jahren seine letzte Zigarette ausgemacht und 8 Wochen später seinen letzten Nikotin-Kaugummi gekaut. Trotzdem ist er gern weiterhin unter Rauchern und hat keinerlei Verständnis für militante Nichtraucher und ähnliche Oberlehrer-Naturen, die anderen Menschen vorschreiben wollen, wie sie zu leben haben.

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Eine Antwort zu Nur eine Mietsache

  1. Avatargerdos sagt:

    Selber ein lebenlang Nichtraucher, aber stets für die Freiheit der Raucher eintretend, stimme ich Dir zu, weil Faschismus nicht erst mit Auschwitz beginnt, sondern dort, wo der Staats sich mehr und mehr Mit Verboten und anderen Reglementierungen in das Privatleben der Menschein hineindrängt und dieses regelt.

    Wenn ich nur bedenke, wieviel Schadstoffe ich einatme, wenn ich auf stundenlangen Radtouren teilweise an den Auspuffrohren der vor mir fahrenden Benziner klebe, beneide ich manchmal nichtbikende Raucher um ihre „gesunde“ Lebensweise.

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