Ein Freispruch, der Fragen aufwirft – Kommentar zum Mollath-Urteil

Foto: Photomacher Michael Förtsch (Own work) [CC-BY-3.0], via Wikimedia Commons

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Das Landgericht Regensburg hat das Urteil gefällt: Gustl Mollath, dessen Fall wir hier immer wieder angesprochen haben, ist freigesprochen worden. Er hat zu Unrecht siebeneinhalb Jahre in der forensischen Psychiatrie verbracht, und wird für diese Zeit eine (bescheidene) Entschädigung erhalten.

Obwohl er freigesprochen wurde, wird Mollath nicht zufrieden sein. In der Tat wirft das Urteil einige Fragen auf, die man auch als neutraler Prozessbeobachter gern beantwortet hätte. Mollath wurde von den Vorwürfen der Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung freigesprochen, weil ihm die nicht nachgewiesen werden konnten. Im Falle der Körperverletzung an seiner Ehefrau hielt das Gericht ihn für schuldig, konnte aber eine mögliche Schuldunfähigkeit nicht ausschließen und hat Mollath deshalb auch in dieser Sache freigesprochen. Das verwundert: Denn – man möge mich, den juristischen und psychiatrischen Laien korrigieren, wenn ich mich irre – eine mögliche Schuldunfähigkeit gab m. E. Die Aussage von Gutachter Nedopil (der Mollath gegen dessen Willen im Prozess beobachtet hat) nicht her. Und Beweise für die Körperverletzung gibt es nicht: Es gibt nur ein mehr als windiges, mehrfach ausgestelltes Attest und die Zeugenaussagen von Mollaths Ex-Frau und ihrer Freundin (Zeuginnen, die das Gericht in Sachen Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung übrigens NICHT für glaubwürdig hält). Das genügt einem Gericht, einen Menschen für schuldig zu erklären?

Man beobachtet mit Sorge, dass der Grundsatz »Im Zweifel für den Angeklagten«, der Freiheit und Demokratie überhaupt ermöglicht, von Politik (Anti-Terror-Pakete) und Justiz (dieses Urteil) immer weiter aufgeweicht wird. Um die ganze Situation mal umzudrehen: Wenn ein Mann seine Frau der Körperverletzung bezichtigt, und an Beweisen nur ein dubioses Attest und die Aussage eines Kumpels geliefert hätte – welches Gericht hätte die beschuldigte Frau wohl verurteilt?

Wie auch immer man das Urteil einschätzen mag: Es wird der Schlusspunkt der Mollath-Affäre sein. Denn das, worauf es Mollath eigentlich ankam, die Schwarzgeld-Schiebereien, die lokalen Kumpaneien zwischen Bankern, Richtern und Honoratioren zu seinem Nachteil waren ja nicht Gegenstand des Verfahrens und werden auch nicht mehr vor Gericht verhandelt werden. Es ist ja alles verjährt.

Was wird aus Mollath? Ich kenne den Mann nur aus Berichten, aber ich kann mir vorstellen, dass er Probleme haben wird, das Urteil als möglichen Neuanfang für sich selbst zu akzeptieren. Mollath wollte mehr als einen Freispruch: Mollath will Gerechtigkeit. Ja, er ist Idealist. Letztlich war es dieser Idealismus, der es Honoratioren, Bankern, Richtern und Gutachtern – die alle straffrei und mit makellosem Ruf aus der Sache hervorgehen werden – ermöglichte, ihn zum Justizopfer zu machen. Wünschen wir ihm Glück.

Und halten wir die Augen offen. Beobachten wir die Justiz, die Politik, die Banken und – nicht zuletzt – die Medien, deren Berichterstattung über Mollaths Sache gelegentlich doch sehr zu wünschen übrig ließ, aus welchen Gründen auch immer. Ein Fall wie Mollath kann sich hierzulande jederzeit wieder ereignen. Das sollte nicht sein.

 

 

 

 

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3 Antworten zu Ein Freispruch, der Fragen aufwirft – Kommentar zum Mollath-Urteil

  1. AvatarMichael sagt:

    Schade, da wurde eine Chance vertan. befürchte ja, dass es alles wieder im Sand verlaufen wird, aber wer weiß..

  2. Natürlich wird alles im Sande verlaufen. Wegen der Dinge, die man als eigentliche Ursachen für das Wegschaffen Mollaths annehmen muss (Schwarzgeld, Steuerhinterziehung usw. in großem Stil) sind verjährt, genauso wie Rechtsbeugung und falsche Gutachten durch Richter und Psychiater in den ersten Verhandlungen. Also wird nicht ermittelt werden.
    Jetzt könnte eigentlich die Stunde des investigativen Journalismus schlagen, aber da üben unsere Leitmedien wie ZEIT, Spiegel und Focus eine merkwürdige Zurückhaltung bzw. Parteilichkeit (u.a. Lakotta bei SpOn). Solange dort Journalisten sitzen, die die bestehenden Zustände lieber affirmieren statt in Frage zu stellen, wird das mit einer restlosen Aufklärung der Sache wohl nichts werden.

  3. AvatarIcke sagt:

    Er ist freigesprochen worden – das ist erstmal das Wichtigste. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser „Freispruch 2. Klasse“ auf einer Absprache zwischen Anklage, Verteidigung und Gericht beruhte. Auf diese Weise haben die Verantwortlichen für die vergangenen Urteile und Beschlüsse ihr Gesicht wahren können, und es gibt aufgrund der jetzigen Entscheidung IMHO keine Möglichkeit mehr, die Richter und Sachverständigen im Nachhinein zur Verantwortung zu ziehen. Eine Krähe hackt der anderen … und die bayerische Justiz kommt ebenfalls einigermaßen gut weg. Schade!

    Ich kann mir gut vorstellen, dass dieses Urteil nicht im Sinne von GM sein kann.

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