Die Affäre Mollath (II)

Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären

(Friedrich Schiller, Wallenstein. Die Piccolomini, V/1 [Octavio Piccolomini])

Im Anschluß an (m)einen ersten Beitrag zum staats- und regierungskriminellen Skandal-„Fall Mollath“1 werden hier drei weitere, Ende 2013 erschienene, Bücher vorgestellt. Sie sind skandalistisch angelegt und beanspruchen justizkritische Aufklärung: Wilhelm Schlötterers freistaat-bayernkritisches Sachbuch Wahn und Willkür; der Sammelband Staatsversagen auf höchster Ebene mit Hinweisen, was sich nach dem Fall Mollath ändern muss; und eine unterm Titel Staatsgewalt veröffentlichte Wiener Fallsammlung über die Schattenseiten des Rechtsstaats.

Im Staatsgewalt-Buch werden sieben vor Wiener Gerichten verhandelte teils rechtsstaatsarme, teils rechtsstaatswidrige, teils menschen(rechts)feindliche Verfahren als „Fälle“ beschrieben. Es ging gegen „junge, engagierte Menschen mit ausgeprägtem Sinn für Recht und Unrecht“, die jeweils als „Objekte“ der Justiz „behandelt“ wurden: „sie konnten kaum zu Wort kommen, geschweige denn eine Strategie zum ihrer Verteidigung aufbauen“. Das ist die Parallele zum „Fall Mollath“ mit der rechtsstaatwidrigen und verfassungsfeindlichen Landgerichtsverhandlung vom 8.8.2006 mit der Konstruktion des fingierten Freispruchs als Rechtsgrundlage der jahrelangen Wegsperre in geschlossenen psychiatrischen Anstalten des Freistaats Bayern. Als Fallinformation zu „Schattenseiten des Rechtstaates“ mit der Mutmaßung, es handelt sich um „die Spitzen eines Gebirges von Eisbergen unter der Oberfläche unseres rechtsstaatlichen Systems“, mag das Buch durchgehn. Die Autorenposition zu „unserem im Prinzip gut konstruierten, aber doch recht fehleranfälligen Rechtsstaat“ freilich fällt so begriffs- wie konzeptionslos hinter alle Falleinsichten zurück und ist insofern staatsapologetisch.

Unter der scheinbar griffigen Titelmetapher vom Staatsversagen geht es im Sammelband, der auch ein viereinfünftelseitiges Schlusswort von Gustl Mollath enthält, um im „Fall Mollath“ offensichtliche „Schwachstellen“ und „Fehler“. Dabei bewegen sich die Herausgeber und ihre siebzehn Autoren (die Hälfte davon Juristen und Ärzte) mit Ausnahme grundlegender Kritik forensischer Gutachterei (Rudolf Sponsel) vorwiegend auf der Ebene von Einzelheiten. Insofern kommt der Sammelband so konzeptlos wie theoriearm daher und ist bestenfalls oberflächlich justizkritisch: im „Fall Mollath“ sichtbar werdende Staats- und Regierungskriminalität können als justizielle „Fehler“ und „Schwachstellen“ nur ungenügend beschrieben und schon gar nicht kritisch-systematisch analysiert werden. Allein die bei der Durchsicht der vom letzten Mollathverteidiger, Gerhard Strate, bereitgestellten Materialien 2 naheliegende Einsicht, daß die staatsamtliche Front der Mollathunterdrücker nur scheinlegal – wenn nicht überhaupt kriminell – agierte 3, liegt dem Groß der Beiträger fern(er als fern). Darüber hinaus entsteht bei diesen Juristenbeiträgern der Eindruck, daß diese Leute dem im Grundsatz der Morgenstern-Logik4es kann nicht sein was nicht sein darf – angelegten tabuistischen Denkverboten folgen.

Wilhelm Schlötterers flüssig geschriebenes und lesbares Wahn und Willkür-Buch ist besonders nach Mollaths im August 2013 erfolgter, auf einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts beruhender, Freilassung für den Gesamtzusammenhang des „Falls“ wichtig. Dies nicht nur deshalb, weil der Autor als früher und öffentlichkeitswirksamer Mollath-Unterstützer (und Jurist) argumentativ der „Justizirrtum“-These widerspricht und viel Material dazu, daß „alle bekannten Fakten auf vorsätzliches Handeln schließen lassen“ mit „einer ganzen Kette strafbarer Rechtsbeugungen“, auf gut hundert Seiten zusammenträgt und in einen übergreifenden justizkritischen Zusammenhang stellt. Sondern auch und weitergehend deshalb, weil Schlötterer ohne Staatskotau seine auch rechtstheoretisch-diskursiv wichtigen Schlußfolgerungen überzeugend begründet: i) im CSU-dominierten Bayern etablierte sich jahrzehntelang „inmitten einer formalen Demokratie ein Unrechtssystem“ mit „gleichgerichtetem Handeln aller staatlichen Organe“; ii) „eine wirkliche Gewaltentrennung zwischen Parlament und Regierung gibt es nicht“; und iii) als verallgemeinerte Grundthese mittlerer Reichweite: „Bayern ist kein Rechtstaat, wenn es um bestimmte Sachverhalte mit ´politischem´ Bezug geht.“

Hier, meine ich, kann – und sollte – auch gedanklich-theoretisch weitergearbeitet werden in Richtung eines möglicherweise bis heute freistaatbayrisch wirkenden geheimen, tiefen oder Arkanstaats5 – auch wenn und gerade weil bürgerlich-systemkonforme JustizKritiker aller Farben, Richtungen und Formate hier nachhaltig politisch, intellektuell und moralisch überfordert wirken.

WILHELM SCHLÖTTERER, Wahn und Willkür. Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt. München: Heyne, 2013, 448 p., geb., Seiten, ISBN 978-3-453-20047-0, € 19,99 (D), € 20,60 (A), 28,50 Stutz (CH)

SASCHA POMMRENKE; MARKUS B. KLÖCKNER (Hg.), Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss. Frankfurt/Main: Westend, 2013, 208 p., br., ISBN 978-3-86489-062-8, € 12,99 (D), € 13.40 (A), 18.40 Stutz (CH)

BERND-CHRISTIAN FUNK; KATHARINA RUEPRECHT, Staatsgewalt. Die Schattenseiten des Rechtsstaats. Wien: Molden/Styria, 2013, 224 p., geb., ISBN 978-3-85485-309-1, € 19.90

RAlbrechtRichard Albrecht ist ausgebildeter Journalist und Sozialwissenschaftler (Diplom 1971; Promotion 1976, Habilitation 1988/89). Er lebt seit seiner Beurlaubung als Privatdozent (1989) als unabhängiger Wissenschaftsjournalist, Editor und Autor in Bad Münstereifel. 1991 Veröffentlichung des Forschungsansatzes THE UTOPIAN PARADIGM. 1994/97 Redaktionsleiter der Carl-Zuckmayer-Blätter und Herausgeber Theater- und Kulturwissenschaftliche Studien. 2002/07 Herausgeber des Netzmagazins rechtskultur.de. 2005/10 Forschungen zum ARMENOZID als erstem Völkermord im 20. Jahrhundert. Bisher letzte Buchveröffentlichung 2011: HELDENTOD. Kurze Texte aus Langen Jahren. Bio-Bibliographie: http://wissenschaftsakademie.net

 

  1. http://filmundbuch.wordpress.com/2013/06/14/die-affare-mollath-eine-film-und-buchvorstellung-von-richard-albrecht/
  2. siehe http://www.strate.net/de/dokumentation/
  3. Grundlegend Gustav Radbruch, Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht; in: Süddeutsche Juristenzeitung, 1 (1946) 5: 105-108; Gesamtausgabe Radbruch. Hg. Arthur Kaufmann. Band III. Heidelberg 1990: 83-93; vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel ; Egon Schneider, Logik für Juristen. Die Grundlage der Denklehre und der Rechtsanwendung. Berlin; Frankfurt/M. 1965: 310, betont: auch für „alle Rechtswissenschaft, die diesen Namen verdient, (ist) die Gerechtigkeitsfrage“ das Kernproblem; vgl. http://duckhome.de/tb/archives/9816-LOGIK-FUER-JURISTEN.html
  4. siehe http://www.christian-morgenstern.de/dcma/index.php?title=Die_unm%C3%B6gliche_Tatsache
  5. Vgl. Richard Albrecht, Das Gesetz des Schweigens. Leonardo Sciascias sizilianische Romane (1961-1974); in: Film und Buch 5/2013: 43-49: http://filmundbuch.wordpress.com/2013/07/01/film-und-buch-5-wie-immer-zum-kostenlosen-download/
Markiert mit Buchkritik, Gustl Mollath, Justiz, Politik, Rezension, Skandal.Speichern des Permalinks.

4 Antworten zu Die Affäre Mollath (II)

  1. AvatarLeselotte sagt:

    Da passt auch dieses Buch, zu dem Herta Däubler-Gmelin das Vorwort geschrieben hat:

    http://www.kontextwochenzeitung.de/denkbuehne/139/aufarbeitung-1865.html

  2. AvatarMike sagt:

    Hi, Richard Albrecht:

    Wie Sie richtig erkennen – Dr. W. Schlotterers begründete Bewertung des bayrischen Justizsystems spricht sich auch in juristischen Fachkreisen und entspr. Blogs (z.B. bei Wolff, Müller, Stadler) rum. Insofern war Schlotterer weitsichtig als er den „Skandalfall Mollath“ in seinem letzten Buch WAHN & WILLKÜR (…). München: Heyne, 2013, im Abschnitt “Die politische Tragweite des Justizskandals Mollath” so verallgeneinerte:

    “Bayern ist kein Rechtstaat, wenn es um bestimmte Sachverhalte mit ´politischem´ Bezug geht. Da gelten unversehens die Gesetze nicht mehr, das Recht wird zur Dispositionsmasse politischer Amtsträger und ihrer Bediensteten – teils wird es gebrochen, teils wird es als Waffe missbraucht.” (Seite 422)

    Gruß, DJ Mike

  3. AvatarDr. Richard Albrecht sagt:

    @Mike: InfoDank, auch fürs nachgereichte SchlöttererZitat. Nur: die von Ihnen genannten Blogjuristen sind im Gegensatz zu von mir geschätzten und ab+an auch zitierten juristischen Justizkritikern Gustav Radbruch & Egon Schneider rechtsborniert, vgl. http://duckhome.de/tb/archives/11420-UEBER-GANZDEUTSCHE-JUSTIZKRITIKER.html

    Zur Veranschaulichung Zitat zweier Kernpassagen von Radbruch & Schneider, in denen es jeweils um bürgerrechtliche Gleichheit (im Sinne von egalité als Gesellschaftsgrundsatz) geht:

    „Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als »unrichtiges Recht« der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch ‚geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur »unrichtiges Recht«, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren denn als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinn nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“ (Gustav Radbruch, Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht; in: Süddeutsche Juristenzeitung, 1 (1946) 5: 105-108; auch in: Gesamtausgabe Radbruch, ed. Arthur Kaufmann, Band III, Heidelberg 1990: 83-93); vgl. http://www.duckhome.de/tb/archives/9235-DER-ANSCHEIN-DES-RECHTS.html

    Auch Egon Schneider gilt die Gerechtigkeitsfrage als „das Kernproblem aller Rechtswissenschaft, die diesen Namen verdient.“ (Egon Schneider, Logik für Juristen. Die Grundlagen der Denklehre und der Rechtsanwendung. Berlin-Frankfurt/M. 1965: 310); vgl. http://duckhome.de/tb/archives/9816-LOGIK-FUER-JURISTEN.html

  4. Avatarルイヴィトン 財布 価格 sagt:

     exudes a little incense, you’ll find presently endless weeks of frustration most people telling lies clicking then and there. |obviously|unsurprisingly} could not really much challenge all the A NEW Guru purses sales themselves soldiers together with good enough self-assurance, frantic test regarding quite a few particular they are able to never split because of the Japanese people sniper, and be able to not everybody released the law.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Bitte nicht wundern: nach dem Absenden verschwindet Dein Kommentar einfach und wird erst nach Freischaltung durch uns sichtbar -- also nicht mehrfach absenden!