Fiktiver Freispruch – eine bürgerrechtliche These

Die bürgerrechtliche Kritik an der justiziellen Fallbearbeitung bayrischer Gerichte und Behörden. schließt an den Wiederaufnahmeantrag des Hamburger Rechtsanwalts Gerhard Strate vom 19. Februar 2013 an. 1 Sie geht im Gegensatz zur Fachkritik etwa in den Juristenblogs von Oliver García, Henning Ernst Müller, Thomas Stadler und Gabriele Wolff weiter. Dem bis heute als rechtskräftig geltenden Landgerichtsurteil vom 8. August 2006 wird grundsätzlich die „Rechtsnatur“ (Gustav Radbruch) abgesprochen. Erstens wird der Charakter der „Anklageschrift“ vom 10. Juni 2005 hinterfragt, zweitens wurde die Zuständigkeit beim Landgericht Nürnberg-Fürth durch einen neuen Geschäftsverteilungsplan ab 2006 manipuliert, drittens hätte der Vorsitzende Richter Otto Brixner die Strafkammer nicht wie gesetzlich vorgeschrieben konstituiert und viertens läge auch über die Kammerbesetzung (zwei anstatt drei Berufsrichter in der Hauptverhandlung) kein rechtskräftiger Beschluß vor. Fünftens schließlich handelte es sich bei dem „Freispruch“ genannten Gerichtsentscheid vom 8. August 2006 2 und seiner Kostenregelung um einen strafrechtlich unzulässigen „fiktiven Freispruch“ 3

Der Autor Richard Albrecht lebt als freier Sozialwissenschaftsjournalist in Bad Münstereifel. Letzte Buchveröffentlichung: HELDENTOD. Kurze Texte aus langen Jahren (Aachen: Shaker, 2011). Bio-Bibliographie im Netz -> http://wissenschaftsakademie.net

Markiert mit Justiz, Mollath, Politik, Skandal.Speichern des Permalinks.

2 Antworten zu Fiktiver Freispruch – eine bürgerrechtliche These

  1. AvatarH. Heine sagt:

    Hallo: Die hier vertretene These vom fiktiven oder fingierten Freispruch macht auch rechten Sinn mit Blick auf das bis heute anhaltende ständige Täuschen und Trixen, Verleugnen und Verzögern wie das (nun auch von bayrischen Grünenpolitikern öffentlich beklagte) “Vertuschen, Wegsperren, Lügen und Betrügen” http://www.heise.de/tp/artikel/39/39438/1.html Denn es geht um die Verhinderung der lange schon anstehenden Freilassung von Herrn Mollath. H. Heine, 4. Juli 2013

  2. AvatarMike sagt:

    @Dr. Albrecht

    Der Fluch der Bösen Tat (Friedrich Schiller) wurde zuletzt Ende Juli 2013 durch Ablehnung beider Wiederaufnahmeanträge (durch Landgericht Regensburg) gegeben. Es ist als sollte Ihre politische These vom fiktiven oder fingierten Freispruch (Antimollath-Urteil LG NürnbrrgFürth 8.8.2006) zwecks sofortiger nachhaltiger Wegsperrung, koste es was es wolle, zum Machterhalt im Freistaat Bayern verifiziert werden. Und es schaut so aus, dass deutsche Jurist(inn)en aller Farben das nicht verstehen wollen können…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Bitte nicht wundern: nach dem Absenden verschwindet Dein Kommentar einfach und wird erst nach Freischaltung durch uns sichtbar -- also nicht mehrfach absenden!