Nur eine Mietsache

"Alter Raucher" von David Teniers dem Jüngeren  [Public domain], via Wikimedia Commons

„Alter Raucher“ von David Teniers dem Jüngeren [Public domain], via Wikimedia Commons

Gestern hat der Bundesgerichtshof ein Urteil in einer Mietsache gesprochen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dem Düsseldorfer Rentner Friedhelm Adolfs war die Wohnung fristlos gekündigt worden, weil Nachbarn sich durch den aus seiner Wohnung dringenden Geruch nach Zigarettenrauch belästigt fühlten. Herr Adolfs – so hieß es – würde seine Mietwohnung nicht oder nicht ausreichend lüften und seine Aschenbecher nicht rechtzeitig genug leeren, so dass seine Nachbarn durch den Geruch belästigt und gesundheitlich beeinträchtigt werden, hatte der Vermieter angegeben, und das Düsseldorfer Landgericht hatte ihm Recht gegeben. weiterlesen…

Ein Freispruch, der Fragen aufwirft – Kommentar zum Mollath-Urteil

Foto: Photomacher Michael Förtsch (Own work) [CC-BY-3.0], via Wikimedia Commons

Foto: Photomacher Michael Förtsch (Own work) [CC-BY-3.0], via Wikimedia Commons

Das Landgericht Regensburg hat das Urteil gefällt: Gustl Mollath, dessen Fall wir hier immer wieder angesprochen haben, ist freigesprochen worden. Er hat zu Unrecht siebeneinhalb Jahre in der forensischen Psychiatrie verbracht, und wird für diese Zeit eine (bescheidene) Entschädigung erhalten.

Obwohl er freigesprochen wurde, wird Mollath nicht zufrieden sein. In der Tat wirft das Urteil einige Fragen auf, die man auch als neutraler Prozessbeobachter gern beantwortet hätte. Mollath wurde von den Vorwürfen der Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung freigesprochen, weil ihm die nicht nachgewiesen werden konnten. Im Falle der Körperverletzung an seiner Ehefrau hielt das Gericht ihn für schuldig, konnte aber eine mögliche Schuldunfähigkeit nicht ausschließen und hat Mollath deshalb auch in dieser Sache freigesprochen. Das verwundert: Denn – man möge mich, den juristischen und psychiatrischen Laien korrigieren, wenn ich mich irre – eine mögliche Schuldunfähigkeit gab m. E. Die Aussage von Gutachter Nedopil (der Mollath gegen dessen Willen im Prozess beobachtet hat) nicht her. Und Beweise für die Körperverletzung gibt es nicht: Es gibt nur ein mehr als windiges, mehrfach ausgestelltes Attest und die Zeugenaussagen von Mollaths Ex-Frau und ihrer Freundin (Zeuginnen, die das Gericht in Sachen Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung übrigens NICHT für glaubwürdig hält). Das genügt einem Gericht, einen Menschen für schuldig zu erklären? weiterlesen…

Causa Contador – nur Verlierer

Contador ist verurteilt. Der internationale Sportgerichtshof (TAS) in Lausanne sperrt ihn für zwei Jahre. Am 6. August 2012 ist “Schnitzel”aber schon wieder startberechtigt. Denn die Sperre tritt rückwirkend in Kraft.
O. K., den Giro d’Italia, die Tour de France und die Olympischen Spiele in London kann er damit knicken.
Natürlich könnte man jetzt wutschnaubend lospoltern: So eine Sauerei. Erst versuchen sie den Deckel drauf zu halten. Veröffentlichen die positiven Befunde erst zwei Monate nach der Tour. Sie hätten ihn sofort raus nehmen sollen. Spätestens seit der Fuentes-Liste wussten wir, dass er ein falscher Fuffziger ist.
Forderungen könnten lauten: Strengere Kontrollen, gnadenlos ausmerzen und schon ist der Radsport wieder eine saubere Sache. Leider ist die Gemengelage komplizierter.

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Dynamo Dresden, Sie sind raus! – Wieso das denn?

Feuer unterm Dach

Das DFB-Sportgericht hat gesprochen. Weil sogenannte Fans von Dynamo Dresden während des Pokalspiels in Dortmund (und drumherum) massiv randaliert haben, wird Dresden für ein Jahr vom DFB-Pokal ausgeschlossen, darf also in der Saison 2012/2013 nicht teilnehmen. »Der DFB muss irgendwann auch einmal Farbe bekennen. Von dem Urteil soll ein Signal ausgehen. Denn nie war die Gewalt im deutschen Fußball größer. Wenn das so weitergeht… weiterlesen…