Gewaltentrennung – nicht „Gewaltenteilung“

Eine Klarstellung von Richard Albrecht

I.

Es gab und gibt Arbeitsteilung. Nicht nur im Deutschen. Sondern auch in weiteren europäischen Sprachen als division of labour, división del trabajo, division du travail, divisione del lavoro, divisão do trabalho. Und über diese bekannteste Teilung hinaus gibt und gab es weitere, verschiedene und verschiedenartigste Teilungen:

Etwa die eines Bettes, wenn Mann/Frau, Frau/Frau und Mann/Mann das gemeinsam so wollen und keine Königskinder sind. Oder im Gefolge des später seliggesprochenen Martins die eines Mantels. Oder die einer Zahl (Division als vierte Grundrechenart) oder die einer Beute etwa bei (Bank-) Räubern oder die von Schmiergeld im Korruptionsgeschäft oder die einer lebenden Zelle oder die einer immobilen Parzelle oder die erbliche Realteilung in der ehemaligen bayrischen Pfalz, schließlich als menschliche Universalie überall die Mitteilung (kürzer, länger, schriftlich, mündlich, förmlich, formlos) … und, als scheinbar heuer endgültig überwundene, die vierzig Jahre andauernde Deutsche Teilung 1949-1989.

Geteiltes Leid hingegen gibt es nicht. Sondern nur verdoppeltes Leid. Und ebenso wenig wie es Leidteilung geben kann – kann es „Gewaltenteilung“ geben.

Sondern und auch als bürgerliches Verfassungsgebot nur Gewaltentrennung.

II.

„Gewaltenteilung“ entspricht auch sprachlich dem geschichtlich bekannten deutschen Sonderweg. „Gewaltenteilung“ propagierten auch bekannte deutsche Juristen von „rechts“ bis „links“ wie Ernst Forsthoff (*1902 †1974) und Carlo Schmid (*1896 †1979), also Leute, die es als Studentenausbilder, Professoren und „Rechtsgelehrte“ besser wissen müßten.1

Den Schmid, Forsthoff et alii folgt bis heute und als ob es auch dies nicht besser wissen müsste das weitverbreitete deutsch(sprachig)e Netzlexikon wikipedia – grad so als sollte die weltweite Netzwelt erneut am deutschen Wesen genesen. Entgegen der analogen Falschdarstellung auch zum Begründer der Staatslehre, des französischen Barons de Montesquieu (*1689 †1755) und ihrer von einander zu trennenden Gewalten steht jedoch im Zentralkapitel in dessen Buch über den Geist der Gesetze («De l´esprit des loi» [1748]) nichts von Teilung. Sondern vielmehr Eindeutiges zur Trennung von gesetzgebender und vollziehender Staatsgewalt als „separée de la puissance legislative et de l’executrice“:
«Lorsque dans la même personne ou dans la même corps de magistrature, la puissance législative est réunie á la puissance exécutrice, il n’y a point de liberté; parce qu’on peut craindre que le même monarque ou le même sénat ne fasse des lois tyranniques pour les exécuter tyranniquement […] Il n’y a point encore de liberté si la puissance de juger n’est pas séparée de la puissance législative et de l’exécutrice. Si elle était jointe à la puissance législative, le pouvoir sur la vie et la liberté des citoyens serait arbitraire: car le juge serait législateur. Si elle était jointe á la puissance exécutrice, le juge pourrait avoir la force d’un oppresseur. Tout serait perdu si le même corps des principaux, ou des nobles, ou du peuple, exercainent ces trois pouvoirs: celui de faire les lois, celui d’exécuter les résolutions publiques, et celui de juger les crimes ou les différends des particuliers.» («De l´esprit des loi» [1748, VI/6]).

Dem entspricht auch die englischsprachige Version von Wikipedia. Dort wird, ebenso wie in der Stanford Encyclopedia of Philosophy über Montesquieu und in der nach wie vor unentbehrlichen Encyclopaedia Britannica in deren Einträgen zu Montesquieu, The Spirit of Laws, Separation of Powers (und Liberalismus) jeweils richtig von separation of powers gesprochen wenn es dort heißt:
“Whenever the same person or the same public office simultaneously holds both the legislative power and the executive power, there cannot be any freedom and liberty. Moreover, liberty and freedom cannot be guaranteed whenever the power to judge is not separated from the legislative and executive powers.”

III.

Auch in anderen europäischen Sprachen ist nicht von „Gewaltenteilung“, sondern analog zu séparation des pouvoirs und separation of powers von separación de poderes, separazione dei poteri, separação dos poderes, separarea puterilor die Rede.

Als bürgerliches Verfassungsgebot gibt es nur Gewaltentrennung. “Gewaltenteilung” hingegen ist (rechts)sprachlicher deutscher Sonderweg.

RAlbrechtRichard Albrecht ist „gelernter“ Journalist, extern provomierter und habilitierter Sozialwissenschaftler, lebt seit seiner Beurlaubung als Privatdozent (1989) als unabhängiger Sozialwissenschaftsjournalist, Editor und Autor in Bad Münstereifel und war 2002/07 Herausgeber von rechtskultur.de. Unabhängiges online-Magazin für Menschen und Bürgerrechte. Letzte Buchveröffentlichung HELDENTOD. Kurze Texte aus Langen Jahren (Aachen. Shaker, 2011). Bio-Bibliographie -> http://wissenschaftsakademie.net

 

 

  1. Alle Textnachweise stehen in der Englischen Dokumentation des Autors (2007): http://ricalb.files.wordpress.com/2010/10/nullum-crimen1.pdf
Markiert mit Analyse, Demokratie, Gewaltenteilung, Gewaltentrennung, Politik.Speichern des Permalinks.

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