Skandal-“Fall Mollath“ zu Beginn der Passionswoche: Über autoritäres Staatshandeln mit regierungs- und staatskriminellen Zügen

(1) Aus welchen Gründen auch immer und immer noch ist es mir nicht möglich, die beiden jeweils „Anklageschrift“ genannten Antimollathtexte (2003, 2005) zu erhalten und wie geplant sozialwissenschaftlich-hermeneutisch zu analysieren. Gleichwohl darf ich auf den vorletzten Freitagskommentar von Ursula Prem (15. 03. 2013) verweisen. Dort wird unter der doppelten Fragestellung: Wie konnte das geschehen? / Wie alles anfing… so kundig wie engagiert ins Jahr 2003 rückgeblendet. 1 Daran anschließend wäre unter der an Hannah Arendt2 geschulten Leitfrage („Dies hätte nie geschehen dürfen“) zu untersuchen: handelt es sich um „Anklageschrift“[en] im strafprozessualen Sinn3 oder nicht? Und dies im Wissen, daß Gerhard Strate nachweisen konnte4: die Brixner-Kammer des Landgerichts Nürnberg5 war kein ordentliches Gericht6; es fehlte ein dritter gesetzlicher Richter; und der fingierte „Freispruch“ vom 8. 8. 2006 entbehrte „überhaupt der Rechtsnatur“7.

(2) Davon abgesehen, sehe ich als politikjuristisches Scandalon den „unerhörten Vorgang“ (Bertolt Brecht) an, dass – grad so als wäre das Bundesland / der Freistaat Bayern rechtsfreie Zone – bisher nicht der geringste Versuch unternommen wurde, einen fürs persönliche Schicksal von Herrn Mollath als Geisel von bajuwarischen Großkopferten und einflußreichen Bayernamigos wichtigen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Freiheitsgrundrecht und zur Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankernhaus in Bayern (04. 10. 2012) theoretisch zur Kenntnis zu nehmen und, vor allem, praktisch umzusetzen.8 Diesem ersten Unterlassungshandeln entspricht ein zweites: die sogenannten Strafvollstreckungskammer (soweit ich weiß Landgericht Regensburg) tut wenig(er als wenig) , genauer gar nichts, um von sich aus pflichtgemäß und „von Amts wegen“ zu prüfen, ob Herr Mollath, nach nunmehr gut sieben Jahren, aus der Geschlossenen des BHK Bayreuth zu entlassen und (gegebenenfalls unter Auflagen) nun endlich freizulassen ist.

(3) Im Übrigen und um dieses gedankenexperimentelle Beispiel jetzt nur anzudenken: Könnte es sein, daß Herr Mollath aktuell am falschen Ort festsitzt? Wäre er in Peking oder Schanghai hinter Mauern – hätte da nicht schon lange die versammelte Meute bundesdeutscher SpitzenpolitikerInnen nebst staatlich anerkannten Bürger- und Menschenrechtsorganisationen FREE GUSTL MOLLATH NOW – FREIHEIT FÜR GUSTL MOLLATH JETZT lautstark gefordert?

Richard Albrecht ist „gelernter“ Journalist, extern provomierter und habilitierter Sozialwissenschaftler, lebt seit seiner Beurlaubung als Privatdozent (1989) als Freier Autor & Editor in Bad Münstereifel und war 2002/07 Herausgeber von rechtskultur.de. Unabhängiges online-Magazin für Menschen und Bürgerrechte. Bio-Bibliographie -> http://wissenschaftsakademie.net 

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3 Antworten zu Skandal-“Fall Mollath“ zu Beginn der Passionswoche: Über autoritäres Staatshandeln mit regierungs- und staatskriminellen Zügen

  1. AvatarKlaus G. Stölzel sagt:

    Sehr geehrter Herr Dr. Albrecht,

    tja, ich finde Ihre Fragestellung, hinsichtlich dem Fehlen unserer
    berufsmässigen „China-Menschen- und Bürgerrechtler“, z. B.
    Frau Merkel, Herr Gauck, usw. im Fall Mollath, für richtig !

    Die Hochschulgruppe Erlangen von Amnesty Deutschland weigerte
    sich, mir gegenüber, im Fall Mollath aus „Neutralitätsgründen“ ein-
    zusteigen. Deren einzige Empfehlung war, dass ich Amnesty Inter-
    national in London einschalten sollte !

    Dabei wurde ich sogar von einem ATTAC-Fürth-Mitglied, dass
    Amnesty die Foltervorwürfe von Herrn Mollath gegen seine Person
    nachgehen sollte, unterstützt !

    Vergessen Sie Amnesty ! Für mich ein „Spendenabzock-Verein“ !
    Mehr nicht und nebenbei mit Sitz in London.

    Darüberhinaus habe ich mich aus dem „OPA-Blog“ verabschiedet,
    nachdem „OPA“ selbstherrlich einem Kommentar von mir zu
    F. Fischer vom 23. 3. 12, um 21 : 47 h (Völkisch zum Wohle Mollath)
    durch Löschung, 2-mal zensiert hatte.

    OPA hat aus der Dt. Geschichte gelernt, wie man Kritiker ausschaltet.
    Selber austeilen, aber nichts einstecken wollen. Ich habe OPA nämlich
    demaskiert, dass OPA das „Recht“ für „Rechts“-lastig, also für eine Er-
    findung der „Rechten“ hält.

    Deswegen war OPA auch dafür, den von der Verfassung der DDR kon-
    stituierten Rechtsstaat „DDR“ in einen verdeckten Unrechtsstaat ab-
    gleiten zu lassen. Ich habe OPA gefragt, was er persönlich getan hat,
    als gelernter DDR-Bürger, damit die DDR nicht in einen verdeckten
    Unrechtsstaat abgleiten konnte oder war OPA ein braves SED-Mit-
    glied oder sogar ein verdeckter Stasi-Mitarbeiter ?

    OPA, zeigt damit auf, wie das „Mutti-System“ Merkel – Mutti ist die
    Beste, besser ist die Best(i)e – bei ihm selbst bestens funktioniert.

    Mit freundlichen Grüssen

    Klaus G. Stölzel

  2. AvatarMenschenrechtsaktivist sagt:

    Herr Mollath wurde offensichtlich weggesperrt und enteignet, weil er Herrschenden nicht in den Kram gepasst hat.
    Ein Politiker dazu: „Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag“ (siehe http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html ). Im Fall Mollath kamen diverse Manipulationen vor. Die Herrn Mollath vorgeworfene Reifenstecherei wird gern zum Wegsperren erfunden (vgl. http://www.politaia.org/politik/deutschland/fall-mollath-weitere-hinweise-von-richter-i-r-rudolf-heindl/ ). Es sind noch andere Fälle bekannt, in denen Kritiker der Amtsträger mit Manipulationen (vgl. http://www.wikimannia.org/Richter ) für verrückt erklärt, mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt wurden, siehe z.B. , http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .
    Weitere Fakten:
    Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern (beim Machtapparat) Köpfe rollen müssten ( vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
    Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen … ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ).
    Erkenntnis eines Richters: „Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind…..“ (siehe z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
    Unsere Gesellschaftsform ist eine Fehlkonstruktion, weil Verhaltensweisen der Herrschenden wie Egoismus, Institutionen-Egoismus ( https://de.wikipedia.org/wiki/Egoismus ), Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppennarzissmus wie z.B. die Selbstgefälligkeit der Bundesregierung- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ) und Gruppenaggressivität ( http://www.wissenschaft-online.de/abo/lexikon/bio/1485 ) sowie die Lust an Unterjochung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment ) nicht z.B. berücksichtigt wurden. Diese Verhaltensweisen sind auch nicht durch ‚Expertenschriften‘ wie das Grundgesetz, die „Verfassung des Freistaates Bayern“ oder die Gehörsrüge (vgl. http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt ) einfach verschwunden. Auch die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ war lediglich „heiße Luft“.
    Was auf das Blatt Papier (z.B. Grundgesetz) geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge…. widerspricht (vgl. Lassalle über das Verfassungswesen, z.B. http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm ). Gleiches gilt für obrigkeitsstaatliche Irrlehren und Propagandareden. Die Reaktion auf Missstände mit Machtmissbrauch ist nach meiner Auffassung wieder anderer Machtmissbrauch (Links- und Rechtsradikalismus).
    Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sowie des Psychiatriemissbrauchs sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Psychiater usw. aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.

  3. AvatarRichard Albrecht sagt:

    Hallo Herren Stölzel; Menschenrechtsaktivist:

    Habe Ihre engagierten Postings gelesen und vermutlich auch verstanden, antworte knapp & bewußt verzögert: auch mein öffentliches Engagement in verschiedenen Blogs führte dazu, daß auch ich (wie Dr. Rudolf Sposel, der´s hier dokumentiert -> http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/rsbbm.htm#Was%20bedeutet%20„sehr%20viele“ ) wegen meines öffentlichen Engagements in drei pro-Mollath-Blogs nachweislich mehrfach nachzensiert und zwei Mal vorzensiert wurde. Es sind dies Blogs, in denen ich, im Gegensatz zum oben Genannten, nicht mehr publiziere.

    Engagieren Sie sich bitte weiter für die sofortige Freilassung und für die spätere Rehabilitierung und angemessene Entschädigung von Herrn Gustl F. Mollath

    http://blog.nassrasur.com/2013-05-21/das-schweigen-der-medien/#comment-92158

    Mit freundlichem Gruß, Richard Albrecht, 300513

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